Vereine, Non-Profit-Organisationen, Neue Spendenbegünstigung ab 2009

Aufgrund des in 2002 neu geschaffenen Vereinsgesetzes (Zivilrecht) und der neuen (steuerlichen) Vereinsrichtlinien 2001 (Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen des Bundesministeriums für Finanzen) ist es gerade für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen (Checkliste Steuerbegünst-igungen) im Rahmen der tagtäglichen Arbeit zu kennen und stellt vor allem an die Vereinsorgane fachliche Anforderungen.
 
Unsere Beratungsleistung richtet sich sowohl an Vereine in Gründung und an „lebende“ Vereine, sowie ab 2009 auch die Prüfung betreffend das Vorliegen der Voraussetzung für die neue Spendenbegünstigung aufgrund des Steuerreformgesetzes 2009; siehe dazu einen Kurzüberblick - Neue Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke und für für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe.
 
Gerade bei der Gründung (Checkliste Gründung) eines gemeinnützigen Vereines (zB Sportverein) ist es wichtig, die Vereinsstatuten richtig zu gestalten, sodass die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeitserfordernisse der Bundesabgabenordnung erfüllt werden (Musterstatuten). Das bedeutet jedenfalls, dass in den Vereinsstatuten jegliches Gewinnstreben ausgeschlossen ist, dass der Vereinszweck und die Methoden der Mittelaufbringung in materieller und ideeller Sicht in den Vereinsstatuten verständlich und vollständig angeführt sind, eine Bereicherung der Vereinsmitglieder jedenfalls ausgeschlossen ist und dass bei Beendigung der Vereinstätigkeit das Vereinsvermögen gleichen, dh gemeinnützigen Zwecken zukommen muss. Gerade hier kommt es ganz wesentlich auf die Formulierung in den Vereinsstatuten an!
Eine besondere Anforderung stellt das Vereinsgesetz 2002 an die Vereins-Rechnungslegung: abhängig von der Vereinsgröße ist das Rechnungswesen zu gestalten: bei kleinen Vereinen reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensverzeichnis, bei mittleren Vereinen (ab gewöhnlichen Einnahmen oder gewöhnlichen Ausgaben von € 1 Mio) ist ein Jahresabschluss samt Anhang zu erstellen, ein großer Verein (ab gewöhnlichen Einnahmen oder gewöhnlichen Ausgaben von mehr als € 3 Mio oder Publikumsspenden von € 1 Mio) hat einen Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht zu erstellen und von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Gerade hier sind die die Vereinsorgane besonders gefordert hinsichtlich: Anforderung an die Grundaufzeichnungen, Einrichtung einer effizienten Buchhaltung, Vorschriften und Grundsätze für die Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechung, der Vermögensübersicht, spezifische Rechnungslegungsvorschriften für die Erstellung eines Jahresabschlusses, Anhang und Lagebericht.
 
In diesem Zusammenhang ist auch die Funktion der Rechnungsprüfer eine differenzierte: bei kleinen und mittleren Vereinen kann die Rechnungsprüfung durch mindestens zwei Rechnungsprüfer durchgeführt werden, bei einem großen Verein ist ein externer Wirtschaftsprüfer für die Rechnungsprüfung heranzuziehen. Das Vereinsgesetz 2002 stellt an den Rechnungsprüfer bestimmte fachliche Anforderungen und unterstreicht dies auch mit (strengen) Haftungsbestimmungen!
 
Das Steuerrecht bietet bei Einhaltung der Voraussetzungen einige interessante ertragsteuerlichen Begünstigungen, die ein funktionierendes Rechnungswesen voraussetzen. Die buchhalterische bzw steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen, Subventionen, Einnahmen eines entbehrlichen oder begünstigungsschädlichen Hilfsbetriebes sind Vereinsspezifika, die ein sorgfältiges Vereinsorgan zu beachten hat. Gerade im Bereich der Umsatzsteuer kann ein wohlüberlegtes Vorgehen und eine sorgfältige Planung einen Finanzierungsvorteil darstellen! Gerade für Sportvereine gibt es Instrumente zur Vermeidung der Werbeabgabe (Stichwort: Werbepaket). Aber auch bei der Beschäftigung von Funktionären und Mitgliedern (Verein als Arbeitgeber) gibt es zahlreiche Begünstigungen, die man als gewissenhaftes Vereinsorgan wissen sollte.
 
Schließlich unterstützen wir Sie gerne bei der Erlangung eines Spendengütesiegels (siehe auch www.osgs.at). Das Spendengütesiegel wird von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an spendensammelnde Vereine bzw Non Profit Organisationen vergeben, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen und deren Einhaltung durch einen Wirtschaftstreuhänder geprüft worden ist.
 
Wesentliche Kriterien dabei sind: Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, Internes Kontrollsystem, Satzungs- und widmungsgemäße Verwendung der Spenden, Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Finanzpolitik der Organisation bei Verwendung von Spenden.