Körperschaften öffentlichen Rechts (Public Sector Entities)

Die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung ist einem Prozess unterworfen, welcher eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Sonderfragen der doppelten Buchhaltung erforderlich macht. In diesem Zusammenhang treten Fragen zu generellen Konzepten der Rechnungslegung für den öffentlichen Sektor sowie zu Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im öffentlichen Sektor auf.
 
Da auch das Gebiet der Ausgliederungen und der damit verbundenen Anforderungen an die Rechnungslegung (zB bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzen ausgegliederter Rechtsträger) zunehmend an Bedeutung gewinnen, wird die Erarbeitung von Standards und Richtlinien für die Rechnungslegung dieser Bereiche notwendig. Ein internationales Konzept für die Rechnungslegung des öffentlichen Sektors besteht bereits mit den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS).
 
Für die Aussagekraft von Rechnungsabschlüssen des öffentlichen Sektors ist die einheitliche bilanzielle Darstellung der diversen Finanzierungsformen samt deren Abbildung in der laufenden Erfolgsrechnung von großer Bedeutung. Vor allem in dem für das Bilanzbild von Unternehmen des öffentlichen Sektors oftmals besonders sensiblen Bereich der Investitionszuschüsse gibt es jedoch noch keine einheitliche Regelung für deren Bilanzierung. Insgesamt sollte die Darstellung der Finanzierung und Eigenkapitalausstattung den besonderen Gegebenheiten in der Beurteilung der Going-Concern-Prämisse des öffentlichen Bereichs verdeutlichen.